Liebe Mitglieder, liebe Eltern,
wir haben von der MA 44 der Stadt Wien folgende Informationen bekommen und bitte um Kenntnisnahme und Einhaltung der Verordnung. Dies gilt auch für Trainer!
„Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wurden durch den zuständigen Bundesminister folgende, für den Betrieb von öffentlichen Bädern relevante, Verschärfungen angeordnet. Jedenfalls sind mit Montag, 8. November 2021, folgende Maßnahmen gültig:
Erwachsene haben nunmehr einen 2G-Nachweis zu erbringen. Dies gilt auch für Begleitpersonen, welche beim Umziehen helfen. Als solcher gilt:
Geimpft:
· Vorlage Impfzertifikat oder Internationaler Impfpass über
· Zweitimpfung (Astra, Pfizer und Moderna) – liegt nicht länger als 270 Tage zurück
· 22. Tag ab Impfung mit Johnson (1 Dosis) – liegt nicht länger als 270 Tage zurück
· Impfung nach erfolgter Infektion – liegt nicht länger als 270 Tage zurück, Impfung erfolgte 21 Tage nach positivem Testergebnis bzw Nachweis von Antikörpern
· Weitere Impfung – liegt nicht länger als 270 Tage zurück; zwischen vorangegangener Impfung liegen 120 Tage
Genesen:
· Absonderungsbescheid – positive Testung liegt nicht länger als 180 Tage zurück
Keinen Nachweis im Sinne der 2G-Regel stellt nunmehr der „Nachweis neutralisierender Antikörper“.
Übergangsfrist 1. Impfung (4 Wochen):
· Nachweis der 1. Impfung und Vorlage eines negativen gültigen PCR-Test (48 Stunden). Nach diesen 4 Wochen gilt die 2G-Regel ausschließlich für Geimpfte und Genesene im obigen Sinn.
Für Jugendliche bis zur 9. Schulstufe ist der Ninja-Pass als Nachweis gültig. Ältere Jugendliche haben einen 2G-Nachweis zu erbringen. Der vollständig geklebte Corona Testpass der Schulen (Ninja-Pass) für schulpflichtige Kinder und Jugendliche (bis einschließlich der 9. Schulstufe) ist auch über das Wochenende gültig.“